Liberté-Reisen ist für den Inhalt des Programms verantwortlich und verpflichtet sich zur fachgemäßen Durchführung der Reise.
Die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung. Sie ist nicht im Passagepreis inbegriffen. Die Anreise erfolgt bis ca. 12.00 Uhr, die Abreise bis ca. 12.00 Uhr (nach Absprache sind Änderungen möglich). Das Abendessen an Land und die Getränke außerhalb der Mahlzeiten sind nicht im Preis enthalten. Persönliche Auslagen wie Eintrittsgelder oder die Kosten für Ausflüge sind von Ihnen selbst zu tragen. An- und Abreisetag gelten in der Preiskalkulation als ganze Tage.
Der Erhalt der Buchungsbestätigung gilt als definitive Anmeldung. Sollte der gewünschte Reisetermin wegen Ausbuchung nicht zu realisieren sein, werden wir den Interessenten unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und ihm ein unverbindliches Alternativangebot unterbreiten.
Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung von 50,00 Euro pro Person fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens eine Woche vor Reiseantritt zu bezahlen.
Zu ihrem Schutz empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bitte beachten Sie dabei die vom Anbieter der Versicherung gesetzten Fristen.
Ihre Stornierung reichen Sie bitte in schriftlicher Form, per E-Mail oder bei einem Telefongespräch ein. Als Annullationsdatum dient der Eingang ihrer Erklärung. Bitte beachten Sie, dass bei Ausfall einzelner Passagiere bei einer Vollcharter keine anteilige Erstattung möglich ist. Die Stornogebühren betragen je nach Tagen:
Einzel | Vollcharter | |
180 Tage + | kostenfrei | kostenfrei |
179 - 120 Tage | 10% | 20% |
119 - 90 Tage | 25% | 40% |
89 - 50 Tage | 40% | 70% |
49 - 20 Tage | 60% | 80% |
19 - 15 Tage | 70% | 85% |
14 - 8 Tage | 80% | 90% |
7 - 0 Tage | 90% | 95% |
Liberté-Reisen behält sich eine Preis- und Programmänderung vor, wenn unvorhergesehene Umstände dazu zwingen. Dazu gehören unter anderem eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, Treibstoffverteuerungen oder erhöhte Kosten bei neu im Programm aufgenommenen Reisen. Liberté-Reisen bemüht sich in diesem Fall einen gleichwertigen Ersatz anzubieten. Weitere Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
Gerichtsstand: Stendal
Der Kapitän ist berechtigt, die Reiseroute zu ändern, zum Beispiel bei Hochwasser, Niedrigwasser, Wind, Schifffahrtssperren, Schäden am Schiff oder an wasserbaulichen Anlagen. Das Gleiche gilt für veränderte Schleusenzeiten. Wird die Reise aus diesen oder anderen Gründen, die ebenfalls höherer Gewalt unterliegen, vorzeitig unterbrochen oder abgesagt, werden die Reisekosten anteilig oder ganz zurückerstattet. Dasselbe gilt für eine Annullierung wegen zu geringer Teilnehmerzahl.